Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) hat nur wenige Zeilen — aber er betrifft mehr Unternehmen als jede andere Bestimmung des Gesetzes. Seit dem 2. August 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz” verfügt. Das gilt für den DAX-Konzern genauso wie für den Mittelständler, der ChatGPT im Vertrieb einsetzt.
Trotzdem haben die meisten Unternehmen noch keine strukturierte KI-Schulung durchgeführt. Hier erfahren Sie, was Artikel 4 genau verlangt, wen er betrifft und was passiert, wenn Sie nichts tun.
À retenir
- Artikel 4 gilt seit dem 2. August 2025 — ohne Übergangsfrist
- Er betrifft jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt oder bereitstellt
- Das geforderte Kompetenzniveau muss an Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext angepasst sein
- Verstöße können mit Bußgeldern bis 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes geahndet werden
Was Artikel 4 wörtlich sagt
Der vollständige Text von Artikel 4 (KI-Kompetenz) lautet:
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, und die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.”
Drei Begriffe sind entscheidend:
„Nach besten Kräften” — das Gesetz verlangt nicht die perfekte Schulung, sondern nachweisbare Bemühungen. Aber: Keine Maßnahme zu ergreifen, erfüllt diesen Standard offensichtlich nicht.
„Ausreichendes Maß an KI-Kompetenz” — der Maßstab ist nicht absolut, sondern relativ. Was ausreichend ist, hängt von der konkreten Person und ihrer Rolle ab.
„Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen” — ein Sachbearbeiter, der KI für E-Mails nutzt, braucht eine andere Schulung als ein Risikoanalyst, der KI-gestützte Kreditentscheidungen trifft.
Artikel 4 enthält bewusst keine detaillierten Vorgaben zum Schulungsinhalt. Das gibt Unternehmen Flexibilität — aber auch Verantwortung. Im Prüfungsfall müssen Sie darlegen können, warum Ihre Maßnahmen für Ihren konkreten Kontext „ausreichend” sind.
Wen Artikel 4 betrifft
Die Adressaten sind klar definiert:
Anbieter (Provider)
Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, trainieren oder auf den Markt bringen. In Deutschland sind das nicht nur Tech-Konzerne — jede Firma, die ein eigenes KI-Modell trainiert oder eine KI-Lösung unter eigenem Namen vertreibt, ist Anbieter im Sinne des AI Act.
Betreiber (Deployer)
Unternehmen, die KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzen. Und hier wird es für die meisten Unternehmen relevant: Wer Microsoft Copilot, ChatGPT Enterprise, Gemini oder ein anderes KI-Tool nutzt, ist Betreiber. Die Pflicht nach Artikel 4 greift.
92%
der deutschen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern setzen mindestens ein KI-Tool ein — und sind damit Betreiber im Sinne des AI Act
Source : IW Köln, KI-Studie 2025
Betroffenes Personal
Die Schulungspflicht gilt nicht nur für KI-Entwickler. Sie umfasst:
- Mitarbeiter, die KI-Tools direkt nutzen
- Führungskräfte, die KI-basierte Entscheidungen verantworten
- IT-Personal, das KI-Systeme administriert
- Einkäufer, die KI-Systeme beschaffen
- Compliance-Beauftragte, die KI-Risiken bewerten
In der Praxis bedeutet das: Fast jeder Mitarbeiter, der mit einem Computer arbeitet, ist betroffen.
Was „ausreichende KI-Kompetenz” konkret bedeutet
Das Gesetz definiert keinen Lehrplan. Aber aus dem Wortlaut, den Erwägungsgründen (insbesondere Erwägungsgrund 20) und den Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden lässt sich ein klarer Rahmen ableiten:
Für alle Mitarbeiter (Basiskompetenz)
- Grundverständnis: Was ist KI, was kann sie, was nicht?
- Halluzinationen und Fehler erkennen
- Datenschutz beim KI-Einsatz: Was darf eingegeben werden, was nicht?
- Die KI-Richtlinie des eigenen Unternehmens kennen und anwenden
Für Führungskräfte (Entscheidungskompetenz)
- Risiken und Grenzen von KI-gestützten Entscheidungen verstehen
- Menschliche Aufsicht sicherstellen (Artikel 14 des AI Act)
- Verantwortung für KI-Ergebnisse übernehmen können
Für technisches Personal (Fachkompetenz)
- Risikoklassifizierung von KI-Systemen nach dem AI Act
- Anforderungen an Hochrisiko-Systeme kennen
- Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung
Für KI-Beschaffung und Governance
- Lieferantenbewertung nach AI-Act-Kriterien
- Vertragliche Anforderungen an KI-Anbieter
- Auditfähige Dokumentation der Schulungsmaßnahmen
Der Schlüssel liegt in der Differenzierung. Ein pauschales E-Learning für alle Mitarbeiter erfüllt Artikel 4 nicht. Die Schulung muss nachweislich an Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext angepasst sein. Genau das prüfen Aufsichtsbehörden.
Welche Sanktionen drohen
Artikel 99 der KI-Verordnung regelt die Bußgelder. Für Verstöße gegen Artikel 4 gilt:
- Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist
- Für KMU und Start-ups gelten reduzierte Höchstbeträge, aber die Pflicht bleibt bestehen
€15 Mio.
Höchststrafe für Verstöße gegen Artikel 4 — oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, falls höher
Source : EU AI Act, Artikel 99 Absatz 4
In Deutschland wird die Marktüberwachung voraussichtlich durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) koordiniert. Das BSI übernimmt die technische Bewertung. In regulierten Branchen prüfen zusätzlich die jeweiligen Fachaufsichtsbehörden — die BaFin hat bereits angekündigt, KI-Kompetenz als Prüfungsschwerpunkt aufzunehmen.
Die Durchsetzung wird schrittweise erfolgen. Aber: Artikel 4 gilt bereits. Unternehmen, die bei einer anlassbezogenen Prüfung — etwa nach einem KI-Vorfall — keine Schulungsmaßnahmen nachweisen können, haben ein Problem.
Wie Sie Artikel 4 in der Praxis umsetzen
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Erfassen Sie alle KI-Systeme im Unternehmen. Identifizieren Sie die Nutzergruppen und deren Rollen. Das KI-Inventar ist die Grundlage für jede weitere Maßnahme.
Schritt 2: Kompetenz-Gaps analysieren
Bewerten Sie den aktuellen Wissensstand Ihrer Mitarbeiter. Welche Teams nutzen KI bereits? Welche Risiken bestehen bei der aktuellen Nutzung? Wo sind die größten Lücken?
Schritt 3: Schulungsprogramm aufsetzen
Entwickeln Sie ein Schulungsprogramm, das nach Rollen differenziert. Ein KI-Workshop ist der effizienteste Einstieg — er vermittelt die Basiskompetenz in 4–8 Stunden und dokumentiert die Maßnahme.
Schritt 4: Dokumentation sicherstellen
Halten Sie fest: Wer wurde wann zu welchem Thema geschult? Welche Kompetenzen wurden vermittelt? Wie wurde der Lernerfolg überprüft? Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.
Schritt 5: Kontinuierlich weiterbilden
Artikel 4 ist keine Einmalmaßnahme. KI-Tools entwickeln sich schnell. Regulatorische Anforderungen ändern sich. Ihre Schulung muss regelmäßig aktualisiert werden.
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Was Brain für Sie tut
Brain ist eine Plattform, die speziell für die Anforderungen von Artikel 4 entwickelt wurde. Rollenspezifische Schulungsmodule — angepasst an Branche, Position und eingesetzte KI-Tools — vermitteln genau die KI-Kompetenz, die das Gesetz verlangt.
Das Besondere: Brain dokumentiert den gesamten Schulungsverlauf automatisch. Jeder Mitarbeiter hat ein individuelles Kompetenzprofil. Im Prüfungsfall exportieren Sie einen vollständigen Nachweis — wer, wann, was, mit welchem Ergebnis.
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